Gerichtsurteile Kredit - Kredite - Gesetzestexte

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Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Schufa Schufa prüft Kreditfähigkeit. Um die Bonität eines Kunden zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Auskunft über die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Egal, ob Sie ein Konto eröffnen, ein Darlehen beantragen oder sich eine Kreditkarte zulegen wollen, es wird in jedem Fall eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, um die Bonität zu prüfen. Rund 52 Millionen Datensätze sind bei 8 Schufa-Gesellschaften in Deutschland gespeichert. Diese Datenspeicherung nützt vor allem Unternehmen, die Geld- oder Warenkredite vergeben. So zum Beispiel Banken, Leasingfirmen, Versandhändler, Kaufhäuser, Telefongesellschaften oder Bausparkassen. Der Grund dieser Absicherung besteht darin, dass die Kunden mit entsprechenden Zahlungsproblemen von vornherein ausgesiebt werden. Die Auskünfte, die erteilt werden, sind in zwei Gruppen einzuteilen. Die (ordnungsgemäße) Rückzahlung von Krediten wird 3 Jahre nach Erledigung Bezahlung gelöscht. Selbstauskünfte über die Daten kann man bei der Ostdeutschen Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung einholen. Dazu sind folgende Angaben zu erteilen:- Name, Vorname- Geburtsdatum, Geburtsort, Anschriften der letzten zwei Jahre  

Gesetzestexte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Dritter Titel. Versprechen der Leistung an einen Dritten

§ 330.

Wird in einem Lebensversicherungs- oder einem Leibrentenvertrage die Zahlung der Versicherungssumme oder der Leibrente an einen Dritten bedungen, so ist im Zweifel anzunehmen, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. Das gleiche gilt, wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine Leistung an einen Dritten zum Zwecke der Abfindung versprochen wird.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 67.


(1) Jede Änderung des Vorstandes ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen.

(2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Erster Titel. Geschäftsfähigkeit

§ 107.

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 50.


(1) Die Auflösung des Vereins oder die Entziehung der Rechtsfähigkeit ist durch die Liquidatoren öffentlich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung sind die Gläubiger zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufzufordern. Die Bekanntmachung erfolgt durch das in der Satzung für Veröffentlichungen bestimmte Blatt, in Ermangelung eines solchen durch dasjenige Blatt, welches für Bekanntmachungen des Amtsgerichts bestimmt ist, in dessen Bezirke der Verein seinen Sitz hatte. Die Bekanntmachung gilt mit dem Ablaufe des zweiten Tages nach der Einrückung oder der ersten Einrückung als bewirkt.

(2) Bekannte Gläubiger sind durch besondere Mitteilung zur Anmeldung aufzufordern.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung

§ 163.

Ist für die Wirkung eines Rechtsgeschäfts bei dessen Vornahme ein Anfangs- oder ein Endtermin bestimmt worden, so finden im ersteren Falle die für die aufschiebende, im letzteren Falle die für die auflösende Bedingung geltenden Vorschriften der §§ 158, 160, 161 entsprechende Anwendung.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 204.

Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten ist gehemmt, solange die Ehe besteht. Das gleiche gilt von Ansprüchen zwischen Eltern und Kindern während der Minderjährigkeit der Kinder und von Ansprüchen zwischen dem Vormund und dem Mündel während der Dauer des Vormundschaftsverhältnisses.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 244.


(1) Ist eine in ausländischer Währung ausgedrückte Geldschuld im Inlande zu zahlen, so kann die Zahlung in Reichswährung erfolgen, es sei denn, daß Zahlung in ausländischer Währung ausdrücklich bedungen ist.

(2) Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswerte, der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 252.

Der zu ersetzende Schaden umfaßt auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.

 


 
Forschungsförderung
Paket von öffentlichen Förderungen für Produkt-Weiterentwicklungen, Neuentwicklungen und internationale Innovationen. Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, Zinsenzuschüsse zu Geldinstitutsdarlehen, finanzielle Zuwendungen, Kontaktanbahnung zu Sachverständigen

 
Dispens
Behördliche Ausnahmebewilligung, durch die auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung in bestimmten Ausnahmefällen Befreiung von einem im Regelfall geltenden gesetzlichen Verbot geteilt wird

Distribution
Verteilung (des Produktionsergebnisses oder des Güterangebotes schlechthin); auch im Sinne von Handel und Transport als der eigentliche Produktion nachgelagerte Stufe. Distributionsfunktion des Preises (in der Marktwirtschaft): dringende Bedürfnisse sollen vor minder dringenden befriedigt werden

Dividende
jährliche Gewinnausschüttung auf Aktien, bei österreichischen Papieren angegeben in Prozenten des Nominalwertes der Aktie

 
Kurspflege
Käufe oder Verkäufe von Wertpapieren, meistens durch Geldinstitute, in der Absicht, allzu heftige Kursbewegungen nach unten oder oben wie auch Zufallsschwankungen zu verhindern oder abzuschwächen

Kurssicherung
Sicherung gegen Kursverluste im internationalen Zahlungsverkehr. Siehe Hedgegeschäft!

 
unter dem Strich
werden in den Bilanzen der Geldinstitute erläuternde Positionen, wie Bürgschaften, Garantien, die nicht bilanzwirksam sind, ausgewiesen

Ursprungszeugnis
Urkunde zum Nachweis des Ursprungs einer Ware oder Leistung

Usancen
feste Handelsbräuche für die Abwicklung von Geschäften

 


Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Widersprüchliche Angaben bei Überweisung Eine Bank ist auch im beleglosen Überweisungsverkehr zur Rückfrage bei ihrem Kunden verpflichtet, wenn der bezeichnete Empfänger vom Inhaber des angegebenen Kontos abweicht. Der Auftraggeber einer Überweisung kann grundsätzlich davon ausgehen, dass der Auftrag entsprechend seinen Angaben ausgeführt wird. Er muss daher grundsätzlich zunächst nicht damit rechnen, dass die Bank im Falle von widersprüchlichen Angaben zu Empfänger bzw. Kontonummer ohne Rückfrage das Geld einem anderen als dem bezeichneten Empfänger gutschreibt. Angesichts der seit langem für den Fall des beleggebundenen Überweisungsverkehrs gefestigten Rechtsprechung, dass bei derartigen Differenzen die Empfängerbezeichnung maßgeblich ist, darf der Auftraggeber darauf vertrauen, dass diese Handhabung auch im Fall des beleglosen Datenträgeraustausches gilt. Sofern von diesem Grundsatz - aus welchen Gründen auch immer - abgewichen werden soll, bedarf es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Jena der ausdrücklichen Vereinbarung des Kunden mit der von ihm beauftragten Bank, dass von einem Abgleich des angegebenen Empfängers und dem Inhaber des bezeichneten Kontos abgesehen werden kann. Urteil des OLG Jena vom 19.12.2000 6 U 126/00 (nicht rechtskräftig) 
Expresskredit  innerhalb von 24h Kredite ohne Schufa aus der Schweiz Wenn es eillig ist Sofortkredit beantragen. Wechseln Sie jetzt in die Private Krankenversicherung die private Formulare und Vordrucke vom Rechtsanwalt erstellt Beantragen Sie unseren Kredit online Eine Baufinanzierung günstig finden Sie bei uns Ratenkredit ohne Schufa ganz in Ihrer Nähe

Zeichnungsgebühr bei Aktienneuemissionen Eine Klausel, durch die ein Kreditinstitut eine Zeichnungsgebühr für die Ausführung von Zeichnungsaufträgen bei Aktienneuemissionen erhebt und aus der nicht klar wird, dass die Gebühr nur dann erhoben wird, wenn der Kunde seitens der Emissionsbank nicht zum Erwerb zugelassen wird, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz und ist daher unwirksam. Urteil des LG Dortmund vom 15.12.2000 8 O 377/00 schufafreie Kredite.  Kontoüberziehung hat meist zur Folge, daß man den teuren Dispokredit durch einen normalen Kredit ablöst.  Das Kreditrating zerstört Kleinunternehmen.  Kreditvermittlung.  Auch: Jahresleistung. Sie ist eine gleichbleibende periodische Zahlungen, mit der ein Kredit zurückgezahlt wird. Eine Annuität setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen.