Gerichtsurteile Kredit - Kredite - Gesetzestexte

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Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Interessante Gerichtsurteile:Schufa-Mitteilung bei Überziehung des Kreditrahmens zulässig Wer den Kreditrahmen seines Girokontos unberechtigt überzieht, riskiert eine Meldung an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherun (Schufa). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Klage eines Bankkunden ab, der den eingeräumten Kreditrahmen für sein Girokonto ausgeschöpft hatte. Obwohl die Bank eine Ausweitung abgelehnt hatte, stellte er weitere Schecks aus. Als dies bekannt wurde, kündigte die Bank seine Konten und teilte der Schufa als Grund «Missbrauch eines Kontos oder einer Karte durch den rechtmäßigen Kontoinhaber» mit. Der Kläger wertete die Reaktion der Bank als überzogen. Nach dem OLG haben die Geldinstitute beim Missbrauch von EC-Karten oder Schecks ein berechtigtes Interesse an Kenntnis solcher Fakten. 

Gesetzestexte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Erster Titel. Begründung. Inhalt des Vertrags

§ 315.

(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile. (3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 69.

Der Nachweis, daß der Vorstand aus den im Register eingetragenen Personen besteht, wird Behörden gegenüber durch ein Zeugnis des Amtsgerichts über die Eintragung geführt.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Erster Titel. Geschäftsfähigkeit

§ 109.


(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerrufe berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.

(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschlusse des Vertrags bekannt war.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 36.

Die Mitgliederversammlung ist in den durch die Satzung bestimmten Fällen sowie dann zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Dritter Titel. Vertrag

§ 147.


(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers von Person zu Person gemachten Antrage.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 190.

Im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablaufe der vorigen Frist an berechnet

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 221.

Gelangt eine Sache, in Ansehung deren ein dinglicher Anspruch besteht, durch Rechtsnachfolge in den Besitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Verjährungszeit dem Rechtsnachfolger zustatten.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 273.


(1) hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnisse sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstandes verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, daß er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.

(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
 


 
Forschungsförderungsfonds der gewerblichen Wirtschaft (FFF)
Selbstverwaltungsorgan der Sozial- und Wirtschaftspartner, wird vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beaufsichtigt und dotiert- beurteilt die Förderungswürdigkeit von Forschungsvorhaben und die Vergabe öffentlicher Mittel

Forschungsförderungskredit
Kreditaktion der Sparkassen zu günstigen Konditionen, um die Finanzierungslücken bei interessanten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu schließen

 
Transferklausel
Vereinbarung in internationalen Schuldenabkommen, daß das Schuldnerland die Zahlungen unterbrechen kann, wenn aufgrund der Zahlungsbilanz der Transfer der fälligen Beträge erschwert oder nicht möglich ist

Transithandel
Warenhandel zwischen Partnern in zwei Ländern, der durch einen Händler in einem dritten Land vermittelt wird

 
Kommunalbrief
früher Kommunalschuldverschreibung; festverzinsliches Wertpapier, von dazu ermächtigten Geldinstituten, insbesondere Landes-Hypothekenbanken, ausgegeben. Das aufgebrachte Kapital wird in Form von Darlehen an öffentlichrechtliche Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) zur Finanzierung öffentlicher Vorhaben weitergegeben. Kommunalbriefe werden durch Darlehen an öffentlich-rechtliche Körperschaften sichergestellt

 
Hortung
Speicherung von Edelmetallen, Banknoten, Münzen oder Waren, wobei in der Volkswirtschaft infolge einer Verknappung gefährliche Störungen eintreten können

Hot money
engl. = heißes Geld-; Geldmenge, die keine feste Bindung oder Anlage sucht, sondern ständig von Land zu Land fließt. Heiße Gelder tragen wegen ihrer Unstabilität mit ihrem beträchtlichen Volumen zur Währungsunsicherheit bei. Siehe Fluchtkapital!

 


Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Anforderungen an Schuldbeitritt eines Mitgesellschafters zu einem Kreditvertrag Erklärt ein Verbraucher seinen Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag, ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar. Dem dort vorgeschriebenen Schriftformerfordernis ist nur dann Genüge getan, wenn der Beitretende vor Begründung der Mithaftung über alle Kreditkonditionen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4 Verbraucherkreditgesetz informiert wird. Das Verbraucherkreditgesetz ist auch dann anwendbar, wenn das Darlehen zu dem der Schuldbeitritt erklärt wurde, zu gewerblichen Zwecken aufgenommen wurde. Maßgebend sind insoweit allein die persönlichen Verhältnisse des Beitretenden zum Zeitpunkt der Mithaftungserklärung. Der Beitretende ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann als Verbraucher anzusehen, wenn er selbst mit einem Geschäftsanteil von 12 Prozent am Betrieb des Darlehensschuldners beteiligt ist, da das Halten eines GmbH-Anteils keine gewerbliche Tätigkeit, sondern reine Vermögensverwaltung darstellt. Enthält danach die Vereinbarung über den Schuldbeitritt nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben, ist die Vereinbarung formunwirksam. Urteil des BGH vom 27.06.2000 XI ZR 322/98 ZAP EN-Nr. 694/2000 
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Umschuldung, Kreditzusammenfassung, Ratenkredite, Sofortkredit und natürlich Kredite ohne Schufa sind unser breites Leistungsspektrum.  Zeichnungsgebühr bei Aktienneuemissionen Eine Klausel, durch die ein Kreditinstitut eine Zeichnungsgebühr für die Ausführung von Zeichnungsaufträgen bei Aktienneuemissionen erhebt und aus der nicht klar wird, dass die Gebühr nur dann erhoben wird, wenn der Kunde seitens der Emissionsbank nicht zum Erwerb zugelassen wird, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 9 AGB-Gesetz und ist daher unwirksam. Urteil des LG Dortmund vom 15.12.2000 8 O 377/00 Kredit ohne Schufa.  Umschuldung, Kreditzusammenfassung, Ratenkredite, Sofortkredit und natürlich Kredite ohne Schufa sind unser breites Leistungsspektrum.  Schufa prüft Kreditfähigkeit. Um die Bonität eines Kunden zu prüfen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Auskunft über die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Egal, ob Sie ein Konto eröffnen, ein Darlehen beantragen oder sich eine Kreditkarte zulegen wollen, es wird in jedem Fall eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, um die Bonität zu prüfen. Rund Millionen Datensätze sind bei Schufa-Gesellschaften in Deutschland gespeichert. Diese Datenspeicherung nützt vor allem Unternehmen, die Geld- oder Warenkredite vergeben. So zum Beispiel Banken, Leasingfirmen, Versandhändler, Kaufhäuser, Telefongesellschaften oder Bausparkassen. Der Grund dieser Absicherung besteht darin, dass die Kunden mit entsprechenden Zahlungsproblemen von vornherein ausgesiebt werden. Beantragen Sie bei uns Ihren richtigen,auf Sie zugeschnittenen Kredit.