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Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Interessante Gerichtsurteile:Schufa-Mitteilung bei Überziehung des Kreditrahmens zulässig Wer den Kreditrahmen seines Girokontos unberechtigt überzieht, riskiert eine Meldung an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherun (Schufa). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Klage eines Bankkunden ab, der den eingeräumten Kreditrahmen für sein Girokonto ausgeschöpft hatte. Obwohl die Bank eine Ausweitung abgelehnt hatte, stellte er weitere Schecks aus. Als dies bekannt wurde, kündigte die Bank seine Konten und teilte der Schufa als Grund «Missbrauch eines Kontos oder einer Karte durch den rechtmäßigen Kontoinhaber» mit. Der Kläger wertete die Reaktion der Bank als überzogen. Nach dem OLG haben die Geldinstitute beim Missbrauch von EC-Karten oder Schecks ein berechtigtes Interesse an Kenntnis solcher Fakten. 

Gesetzestexte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Erster Titel. Begründung. Inhalt des Vertrags

§ 316.

Ist der Umfang der für eine Leistung versprochenen Gegenleistung nicht bestimmt, so steht die Bestimmung im Zweifel demjenigen Teile zu, welcher die Gegenleistung zu fordern hat.

§ 40.

Die Vorschriften des § 27 Abs. 1, 3, des § 28 Abs. 1 und der §§ 32, 33, 38 finden insoweit keine Anwendung, als die Satzung ein anderes bestimmt.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » II. Stiftungen

§ 82.

Wird die Stiftung genehmigt, so ist der Stifter verpflichtet, das in dem Stiftungsgeschäfte zugesicherte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen. Rechte, zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt, gehen mit der Genehmigung auf die Stiftung über, sofern nicht aus dem Stiftungsgeschäfte sich ein anderer Wille des Stifters ergibt.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 37.


(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.

(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Dritter Titel. Vertrag

§ 147.


(1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers von Person zu Person gemachten Antrage.

(2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 191.

Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, daß er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu dreißig, das Jahr zu dreihundertfünfundsechzig Tagen gerechnet.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 216.


(1) Die Unterbrechung durch Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht erfolgt, wenn die Vollstreckungsmaßregel auf Antrag des Berechtigten oder wegen Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben wird.

(2) Die Unterbrechung durch Stellung des Antrags auf Zwangsvollstreckung gilt als nicht erfolgt, wenn dem Antrage nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vornahme der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwirkte Vollstreckungsmaßregel nach Absatz 1, aufgehoben wird.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 279.

Ist der geschuldete Gegenstand nur der Gattung nach bestimmt, so hat der Schuldner, solange die Leistung aus der Gattung möglich ist, sein Unvermögen zur Leistung auch dann zu vertreten, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt.
 


 
Factoring
Form der Absatzfinanzierung- Ankauf und Bevorschussung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch ein Finanzierungsinstitut, der Factorgesellschaft. Das Factorunternehmen übernimmt auch das Risiko des Zahlungsausfalles, die Debitorenbuchhaltung und das Mahnwesen. Factoring ist eine interessante Finanzierungsform für Unternehmen mit steigenden Umsätzen

 
Tagesauszug
Siehe Kontoauszug!

Tagesgeld
Leihgeld zwischen Geldinstituten in Form von Notenbankguthaben von einem Tag zum anderen

tägliches Geld
Leihgeld mit täglicher Kündigung, insbesondere am Geldmarkt der Börse

 
Kaufkraftparität
Gleichheit des Preisniveaus zwischen zwei Wohnungsgebieten

Kaution
hinterlegte Geldsumme oder Garantie, die zur Sicherstellung des Anspruches auf Schadenersatz, für den Fall, daß eine vertraglich festgelegte Leistung vom Kautionspflichtigen nicht erbracht wird, dient. Die Kaution kann je nach Vereinbarung vom Kautionspflichtigen selbst oder von einem Dritten (z. B. Geldinstitut) erbracht werden

 
Hausse
Ansteigen aller oder einzelner Kurse von Wertpapieren, Devisen, Waren usw. Gegensatz = Baisse

Haussier
Börsenteilnehmer, der in Erwartung höherer Kurse Wertschriften, Devisen oder Waren in der Hoffnung kauft, sie später mit Gewinn verkaufen zu können. Gegensatz = Baissier

 


Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Kreditgewährung zum Erwerb einer Immobilienfondbeteiligung Eine kreditgebende Bank ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ihren Darlehensnehmer über die Risiken der von ihm beabsichtigten Verwendung des Darlehenskapitals (hier Finanzierung einer Immobilienfondbeteiligung) aufzuklären. Sie ist weder verpflichtet, die Zweckmäßigkeit der Kreditaufnahme noch die wirtschaftlichen und steuerlichen Vor- und Nachteile des zu finanzierenden Geschäfts zu überprüfen. Dies schließt grundsätzlich auch die Prüfung der Werthaltigkeit, einer etwaigen Wertentwicklung und der erzielbaren Einnahmen aus dem finanzierten Immobilienobjekt ein. Eine Haftung der Bank kommt nur ausnahmsweise z. B. bei einer Überschreitung der üblichen Kreditgeberrolle und schwerwiegenden Interessenskollisionen in Betracht. Urteil des OLG Stuttgart vom 12.02.20016 U 150/00 
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Die Teilbeträge bei der Kreditrückzahlung setzen sich aus Tilgung und Zinsen zusammen.  Anforderungen an Schuldbeitritt eines Mitgesellschafters zu einem Kreditvertrag Erklärt ein Verbraucher seinen Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag, ist das Verbraucherkreditgesetz anwendbar. Dem dort vorgeschriebenen Schriftformerfordernis ist nur dann Genüge getan, wenn der Beitretende vor Begründung der Mithaftung über alle Kreditkonditionen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4 Verbraucherkreditgesetz informiert wird. Das Verbraucherkreditgesetz ist auch dann anwendbar, wenn das Darlehen zu dem der Schuldbeitritt erklärt wurde, zu gewerblichen Zwecken aufgenommen wurde. Maßgebend sind insoweit allein die persönlichen Verhältnisse des Beitretenden zum Zeitpunkt der Mithaftungserklärung. Der Beitretende ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann als Verbraucher anzusehen, wenn er selbst mit einem Geschäftsanteil von 12 Prozent am Betrieb des Darlehensschuldners beteiligt ist, da das Halten eines GmbH-Anteils keine gewerbliche Tätigkeit, sondern reine Vermögensverwaltung darstellt. Enthält danach die Vereinbarung über den Schuldbeitritt nicht die nach dem Gesetz erforderlichen Angaben, ist die Vereinbarung formunwirksam. Urteil des BGH vom 27.06.2000 XI ZR 322/98 ZAP EN-Nr. 694/2000 Kredite online.  Schufafreier Kredit.  Keine Schufa-Löschung trotz Forderungsbegleichung. Das Interesse und die Berechtigung der Schufa daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, ist seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der kreditgebenden Institutionen, durch Informationen zur Bonität das mit der Kreditvergabe typischerweise verbundene Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit dem Ausgleich einer bei der Schufa gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der Schufa) verlangt werden.  Mindestens Prozent des Einkommens sollten nach Abzug der Kreditrate noch verfügbar sein.