Gerichtsurteile Kredit - Kredite - Gesetzestexte

 Gesetze1 | Gesetze2 | Gesetze3 | Gesetze4 | Gesetze5 |Gesetze6 |Gesetze7 |Gesetze8 |Gesetze9 |Gesetze10 |Gesetze11|Gesetze12 |Rechtsprechung |Urteile |Urteile2
 Abschnitt1 | Abschnitt 2 | Abschnitt3 | Unterabschnitt1| Unterabschnitt2 | Unterabschnitt3 | Kommentar1 | Kommentar2 | Kommentar3 | Ausfuehrungsgesetz | Verordnung

 

Startseite


 

Partnerseiten:

 

 

 

 

 

 

 
 
Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Interessante Urteile: Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann hat der Schuldner Anspruch auf Prozesskostenhilfe, so entschied das Amtsgericht München. Dem Schuldner müsse Gelegenheit gegeben werden, von seinen Verbindlichkeiten befreit zu werden und unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage am Prozess teilnehmen zu können. Dabei ist es nicht entscheidend, ob er dem Gläubiger etwas anbieten kann.Amtsgericht München, Beschluss vom 07.12.1998, AZ: 152 – AR 220/98 in ZIP 98, 2172 ff. 

Gesetzestexte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Erster Titel. Begründung. Inhalt des Vertrags

§ 306.

Ein auf eine unmögliche Leistung gerichteter Vertrag ist nichtig.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » II. Stiftungen

§ 80.

Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung ist außer dem Stiftungsgeschäfte die Genehmigung des Bundesstaats erforderlich, in dessen Gebiete die Stiftung ihren Sitz haben soll. Soll die Stiftung ihren Sitz nicht in einem Bundesstaate haben, so ist die Genehmigung des Bundesrats erforderlich. Als Sitz der Stiftung gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Zweiter Titel. Willenserklärung

§ 121.


(1) Die Anfechtung muß in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrunde Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.

(2) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung dreißig Jahre verstrichen sind.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 29.

Soweit die erforderlichen Mitglieder des Vorstandes fehlen, sind sie in dringenden Fällen für die Zeit bis zur Behebung des Mangels auf Antrag eines Beteiligten von dem Amtsgericht zu bestellen, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Zweiter Titel. Willenserklärung

§ 139.

Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, daß es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 183.

Die vorherige Zustimmung (Einwilligung) ist bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit nicht aus dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse sich ein anderes ergibt. Der Widerruf kann sowohl dem einen als dem anderen Teile gegenüber erklärt werden.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 241.

Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 278.

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfange zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 2 findet keine Anwendung.
 


 
Fungibilltät
Vertretbarkeit eines Wertpapiers durch ein anderes derselben Art und desselben Ausstellers. Die Fungibilität ist die Voraussetzung für den Börsenhandel

Fusion
lat. = Verschmelzung- der wirtschaftliche und rechtliche Zusammenschluß zweier oder mehrerer Unternehmen zu einem einzigen Unternehmen

 
Dachgesellschaft
Siehe Holdinggesellschaft!

Darlehen
Vereinbarung, daß Geld oder vertretbare Sachen, die jemandem zur freien Verfügung überlassen werden, nach einer bestimmten Zeit in derselben Gattung und Güte zurückgegeben werden müssen. Der Darlehensvertrag kommt nur durch die tatsächliche Übergabe zustande (Realkontrakt)

Datenschutz
Schutz der Daten über schutzbedürftige Tatbestände für die Datenverarbeitung. Das Datenschutzgesetz betrifft den persönlichen Datenschutz. Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Alter, Einkommen, Beruf usw.) werden vor Mißbrauch bei ihrer Speicherung, Übermittlung, Verwendung usw. geschützt

 
Krüger Rand
Handelsname des südafrikanischen Rand-Goldstückes mit einem Feingoldgehalt von genau 1 Unze, das sind 31,10 g

Kulisse
freier Markt (marché libre) der Pariser Börse; wird heute generell für den nichtamtlichen Börsenmarkt verwendet. Gegensatz = Parquet, Parkett

Kulissenwert
Papier des nichtamtlichen Börsenverkehrs

 
Underwriter
1. englische Bezeichnung für ein Geldinstitut, das bei einer Neuemission die Übernahme eines nicht verkauften Teiles der Emission garantiert
2. Versicherer

Universalbank
Geldinstitut, das sich mit allen Zweigen des Geldgeschäftes befaßt

 


Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Verjährungsfrist für Ansprüche aus Prospekthaftung Prospekthaftungsansprüche, die sich aus dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond auf Grund falscher Werbeangaben ergeben, verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektfehlers, spätestens aber drei Jahre nach dem Erwerb des Anteils. Urteil des BGH vom 18.12.2000 II ZR 84/99 
Expresskredit  innerhalb von 24h Kredite ohne Schufa aus der Schweiz Wenn es eillig ist Sofortkredit beantragen. Wechseln Sie jetzt in die Private Krankenversicherung die private Formulare und Vordrucke vom Rechtsanwalt erstellt Beantragen Sie unseren Kredit online Eine Baufinanzierung günstig finden Sie bei uns Ratenkredit ohne Schufa ganz in Ihrer Nähe

Ratenkredit bei uns beantragen.  -Kredit und Kredite- Kreditkündigung trotz pünktlicher Ratenzahlung Ein Bank ist auch dann berechtigt, einen Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt. Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab, braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen des Kunden verweisen lassen und auf dieser Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb noch zu retten.  Der amtliche Lageplan ist ein Verzeichnis, welches die Katasterämtern (Liegenschaftsämtern) führen. In dem a. L. befinden sich die technischen Daten der Grundstücke innerhalb des Gebietes einer Gemeinde. Die Katasterämter erstellen die Flurkarten (amtliche Lagepläne) und die Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch.  Online Kredite.  Schweizer Kredit.