Gerichtsurteile Kredit - Kredite - Gesetzestexte

 Gesetze1 | Gesetze2 | Gesetze3 | Gesetze4 | Gesetze5 |Gesetze6 |Gesetze7 |Gesetze8 |Gesetze9 |Gesetze10 |Gesetze11|Gesetze12 |Rechtsprechung |Urteile |Urteile2
 Abschnitt1 | Abschnitt 2 | Abschnitt3 | Unterabschnitt1| Unterabschnitt2 | Unterabschnitt3 | Kommentar1 | Kommentar2 | Kommentar3 | Ausfuehrungsgesetz | Verordnung

 

Startseite


 

Partnerseiten:

 

 

 

 

 

 

 
 
Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Interessante Urteile: Keine Kumulation von Kredit- und Überziehungszinsen Zahlt ein Kreditnehmer ein befristetes Darlehen nicht rechtzeitig zurück und wird daraufhin der bestehende Kontokorrentkredit des Kunden in Höhe der Darlehensschuld belastet, kann die Bank nicht neben den vereinbarten Kreditzinsen auch noch Überziehungszinsen berechnen. Anderslautende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sind - so der Bundesgerichtshof - unwirksam. Urteil des BGH XI ZR 202/02 

Gesetzestexte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Dritter Titel. Versprechen der Leistung an einen Dritten

§ 332.

Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrage bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 77.

Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Mitgliedern des Vorstandes sowie von den Liquidatoren mittels öffentlich beglaubigter Erklärung zu bewirken.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Zweiter Titel. Willenserklärung

§ 118.

Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel derErnstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 51.

Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Fünfter Titel. Vertretung. Vollmacht

§ 165.

Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 205.

Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 225.

Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Erleichterung der Verjährung, insbesondere Abkürzung der Verjährungsfrist, ist zulässig.
Sechster Abschnitt. Ausübung der Rechte. Selbstverteidigung. Selbsthilfe

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 270.


(1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.

(2) Ist die Forderung im Gewerbebetriebe des Gläubigers entstanden, so tritt, wenn der Gläubiger seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hat, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.

(3) Erhöhen sich infolge einer nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Änderung des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers die Kosten oder die Gefahr der Übermittelung, so hat der Gläubiger im ersteren Falle die Mehrkosten, im letzteren Falle die Gefahr zu tragen.

(4) Die Vorschriften über den Leistungsort bleiben unberührt.

 


 
Fremdkapital
auf der Passivseite der Bilanz eines Unternehmens stehende Forderungen Dritter, z. B. Lieferantenverbindlichkeiten, Bankkredite

Fremdwährungskonto
auf ausländische Währung lautendes Konto bei einem Geldinstitut

Fremdwährungskredit
Kredite in frei konvertierbarer fremder Währung. Fremdwährungskredite können zur Finanzierung von Importen, Exporten und zur Kurssicherung verwendet werden

 
Tagesauszug
Siehe Kontoauszug!

Tagesgeld
Leihgeld zwischen Geldinstituten in Form von Notenbankguthaben von einem Tag zum anderen

tägliches Geld
Leihgeld mit täglicher Kündigung, insbesondere am Geldmarkt der Börse

 
Kompensations Geschäfte
Siehe compensation deals!

Konjunktur
Zustand der Wirtschaft, besonders der Beschäftigung einer Volkswirtschaft

Konjunkturpolitik
Maßnahmen zur Beeinflussung der Konjunktur, insbesondere zur Vermeidung oder Abschwächung von Wirtschaftskrisen

 
Hypothekarkredit
Kredit, der durch die Belastung eines Grundstückes mit Hypothek gesichert ist

Hypothekenbanken
privatrechtliche Realkreditinstitute zur Gewährung von Hypothekar- und Kommunaldarlehen. Die Geldmittel zur Kreditgewährung werden durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalbri

 


Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehegatten bei Geschäftskredit Zwischen Banken und Ehegatten bzw. nahen Verwandten von Kreditnehmern gibt es häufig Streit, wenn sie in Anspruch genommen werden müssen, weil der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dabei ist die Abgrenzung zwischen Mitdarlehensnehmer und Mithaftendem von besonderer Bedeutung. Bei einem echten Mitdarlehensnehmer kommt eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages auch bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht. Mitdarlehensnehmer ist nur, wer ein eigenes Interesse an der Kreditgewährung hat und über die Auszahlung und Verwendung des Darlehens mitentscheiden darf. Lediglich Mithaftender ist, wer der Bank nicht als gleichberechtigter Darlehensnehmer gegenübersteht. Eine krasse finanzielle Überforderung des mithaftenden Ehepartners oder nahen Angehörigen ist grundsätzlich erst dann zu bejahen, wenn der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufbringen kann. In diesen Fällen besteht eine tatsächliche, aber widerlegbare Vermutung, dass sich der Ehegatte oder nahe Angehörige bei der Übernahme der Mithaftung nicht von seinen Interessen und einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos hat leiten lassen und dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat. Urteil des BGH vom 14.11.2000 XI ZR 248/99 
Expresskredit  innerhalb von 24h Kredite ohne Schufa aus der Schweiz Wenn es eillig ist Sofortkredit beantragen. Wechseln Sie jetzt in die Private Krankenversicherung die private Formulare und Vordrucke vom Rechtsanwalt erstellt Beantragen Sie unseren Kredit online Eine Baufinanzierung günstig finden Sie bei uns Ratenkredit ohne Schufa ganz in Ihrer Nähe

Keine Kumulation von Kredit- und Überziehungszinsen Zahlt ein Kreditnehmer ein befristetes Darlehen nicht rechtzeitig zurück und wird daraufhin der bestehende Kontokorrentkredit des Kunden in Höhe der Darlehensschuld belastet, kann die Bank nicht neben den vereinbarten Kreditzinsen auch noch Überziehungszinsen berechnen. Anderslautende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sind - so der Bundesgerichtshof - unwirksam.  Autofinanzierung.  >Erstattung von Anwaltsgebühren bei sittenwidriger Darlehensmitverpflichtung Verpflichtet ein Darlehensgeber den Ehegatten des Darlehensnehmers in sittenwidriger Weise (z. B. wirtschaftliche Überforderung) aus dem Darlehensvertrag mit, so kann der betroffene Ehegatte vom Darlehensgeber auch die Anwaltsgebühren erstattet verlangen, die er zur außergerichtlichen Abwehr der Forderungen aus dem Darlehensvertrag aufwenden muss. Beschluss des OLG Dresden vom 06.09.2001 11 W 1293/01 Privat Kredit bleibt vom Kreditrating unberührt.  Lassen Sie sich von Bavaria Finanz diesen schufafreien Kredit vermitteln. Jahrelange Erfahrung und zufriedene Kunden zeichnen uns aus.  online Kredit.