Gerichtsurteile Kredit - Kredite - Gesetzestexte

 Gesetze1 | Gesetze2 | Gesetze3 | Gesetze4 | Gesetze5 |Gesetze6 |Gesetze7 |Gesetze8 |Gesetze9 |Gesetze10 |Gesetze11|Gesetze12 |Rechtsprechung |Urteile |Urteile2
 Abschnitt1 | Abschnitt 2 | Abschnitt3 | Unterabschnitt1| Unterabschnitt2 | Unterabschnitt3 | Kommentar1 | Kommentar2 | Kommentar3 | Ausfuehrungsgesetz | Verordnung

 

Startseite


 

Partnerseiten:

 

 

 

 

 

 

 
 
Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Interessante Gerichtsurteile:Schufa-Mitteilung bei Überziehung des Kreditrahmens zulässig Wer den Kreditrahmen seines Girokontos unberechtigt überzieht, riskiert eine Meldung an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherun (Schufa). Das Gericht wies mit seinem Beschluss die Klage eines Bankkunden ab, der den eingeräumten Kreditrahmen für sein Girokonto ausgeschöpft hatte. Obwohl die Bank eine Ausweitung abgelehnt hatte, stellte er weitere Schecks aus. Als dies bekannt wurde, kündigte die Bank seine Konten und teilte der Schufa als Grund «Missbrauch eines Kontos oder einer Karte durch den rechtmäßigen Kontoinhaber» mit. Der Kläger wertete die Reaktion der Bank als überzogen. Nach dem OLG haben die Geldinstitute beim Missbrauch von EC-Karten oder Schecks ein berechtigtes Interesse an Kenntnis solcher Fakten. 

Gesetzestexte aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Zweiter Abschnitt. Schuldverhältnisse aus Verträgen » Dritter Titel. Versprechen der Leistung an einen Dritten

§ 328.

(1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, daß der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern. (2) In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entstehen und ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 59.


(1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden.

(2) Der Anmeldung sind beizufügen:
1. die Satzung in Urschrift und Abschrift;
2. eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstandes.

(3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » III. Juristische Personen des öffentlichen Rechtes

§ 100.

Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechtes sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechtes gewährt.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Erster Abschnitt. Personen » Zweiter Titel. Juristische Personen » I. Vereine

§ 48.


(1) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Zu Liquidatoren können auch andere Personen bestellt werden; für die Bestellung sind die für die Bestellung des Vorstandes geltenden Vorschriften maßgebend.

(2) Die Liquidatoren haben die rechtliche Stellung des Vorstandes, soweit sich nicht aus dem Zwecke der Liquidation ein anderes ergibt.

(3) Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, so ist für ihre Beschlüsse Übereinstimmung aller erforderlich, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Vierter Titel. Bedingung. Zeitbestimmung

§ 161.


(1) Hat jemand unter einer aufschiebenden Bedingung über einen Gegenstand verfügt, so ist jede weitere Verfügung, die er während der Schwebezeit über den Gegenstand trifft, im Falle des Eintritts der Bedingung insoweit unwirksam, als sie die von der Bedingung abhängige Wirkung vereiteln oder beeinträchtigen würde. Einer solchen Verfügung steht eine Verfügung gleich, die während der Schwebezeit im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Konkursverwalter erfolgt.

(2) Dasselbe gilt bei einer auflösenden Bedingung von den Verfügungen desjenigen, dessen Recht mit dem Eintritte der Bedingung endigt.

(3) Die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, finden entsprechende Anwendung.


Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 202.


(1) Die Verjährung ist gehemmt, solange die Leistung gestundet oder der Verpflichtete aus einem anderen Grunde vorübergehend zur Verweigerung der Leistung berechtigt ist.

(2) Diese Vorschrift findet keine Anwendung auf die Einrede des Zurückbehaltungsrechts, des nicht erfüllten Vertrags, der mangelnden Sicherheitsleistung, der Vorausklage sowie auf die nach § 770 dem Bürgen und nach den §§ 2014, 2015 dem Erben zustehenden Einreden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Erstes Buch. Allgemeiner Teil » Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte » Sechster Titel. Einwilligung. Genehmigung

§ 231.

Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der irrigen Annahme vornimmt, daß die für den Ausschluß der Widerrechtlichkeit erforderlichen Voraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen Teile zum Schadensersatze verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf Fahrlässigkeit beruht.
Siebenter Abschnitt. Sicherheitsleistung

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) » Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse » Erster Abschnitt. Inhalt der Schuldverhältnisse » Erster Titel. Verpflichtung zur Leistung

§ 274.


(1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, daß der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist.

(2) Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgen, wenn der Schuldner im Verzuge der Annahme ist.
 


 
fob
Abkürzung für free on board, Vertragsformel im Überseehandel. Der Warenpreis versteht sich einschließlich Transportkosten und Verladekosten an Bord des Seeschiffes

franz. = Kapital-
1. Schuldverschreibungen öffentlicher Körperschaften
2. Wertpapiervermögen im Miteigentum von Anteilsinhabern. Das gemeinsame Eigentum der Anteilsinhaber wird von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet. Siehe Investmentanteile!

 
Double Eagle
auf 20 Dollar lautende und einen Adler als Münzbild aufweisende Goldmünze der Vereinigten Staaten. Siehe Eagle!

Dow-Jones-lndex
Index der New Yorker Börse, der den Durchschnittspreis einer Auswahl an Aktien wiedergibt. Er wird gesondert für Aktien der Industrie (30 Werte), der Eisenbahnen (20 Werte) und der public utilities (15 Werte) berechnet und dient auch dem Versuch, die Börsentendenz nach der Dow-Theorie vorauszubestimmen

d/p
documents against payment; Dokumente auszuhändigen nur gegen Barzahlung. Siehe Dokumenteninkasso!

 
Kontokorrent
ital.: Conte corrente, laufende Rechnung

Kontokorrentkredit
Kredit in laufender Rechnung der bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (Kreditrahmen) ausgenützt werden kann. Der Kreditnehmer kann jederzeit, ja nach Bedarf, innerhalb des vereinbarten Kreditrahmens disponieren

 
Überweisung
Übertragung eines Geldbetrages bzw. eines Guthabens durch Vermittlung eines Geldinstitutes. Die Überweisung erfolgt aufgrund eines Auftrages eines Kunden an sein Geldinstitut, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag dem Konto eines Dritten gutzuschreiben

Überweisungsverkehr
bargeldloser Zahlungsverkehr mittels Überweisung

 


Aktuelle Gerichtsurteile aus dem Kredit-Wesen:
Prospekthaftung gilt auch für Bauträgermodell Finanz- und Anlageberater haften Kunden für die Richtigkeit ihrer Prospektangaben. Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch auf den Erwerb im so genannten Bauträgermodell anwendbar. Die Übertragung der Grundsätze der Prospekthaftung auf das Bauträgermodell ist deshalb gerechtfertigt, weil der Erwerber, der seine Anlageentscheidung auf Grund eines Prospektes trifft, sich hinsichtlich der Risiken des Anlagemodells in einer dem Bauherrenmodell vergleichbaren Situation befindet. Für den Anleger ist der Prospekt bei beiden Modellen oftmals die einzige oder jedenfalls die wichtigste Informationsquelle und damit die maßgebliche Grundlage für seine Anlageentscheidung. Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmissverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage. Urteil des BGH vom 7.09.2000 VII ZR 443/99 
Expresskredit  innerhalb von 24h Kredite ohne Schufa aus der Schweiz Wenn es eillig ist Sofortkredit beantragen. Wechseln Sie jetzt in die Private Krankenversicherung die private Formulare und Vordrucke vom Rechtsanwalt erstellt Beantragen Sie unseren Kredit online Eine Baufinanzierung günstig finden Sie bei uns Ratenkredit ohne Schufa ganz in Ihrer Nähe

Kredit abgelehnt - wir können oft noch helfen.Kredit ohne Schufa  Sofortkredit - Bargeld Auszahlung möglich . Ist in einem Kreditvertrag eine mögliche Änderung des Zinssatzes oder anderer preisbestimmender Bestandteile des Vertrags während der Laufzeit des Kredites vorgesehen, so kann der effektive Jahreszins nicht ermittelt werden. Daher nennt man diesen bei solchen Verträgen den ‚anfänglichen effektiven Jahreszins.  Kredit ohne Schufa.  Übertragung eines Rechts auf einen neuen Gläubiger (Darlehensgeber).  Regelmäßig anfallende Leistungen des Darlehensnehmers zur Rückzahlung eines Darlehens (Amortisation).